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So sparen Sie GEMA-Gebühren mit Ihrer ESD-Mitgliedschaft


Im Laden, Restaurant oder Sonnenstudio hebt Musik die Laune der Kunden, und führt somit häufig zu mehr Umsatz. Allerdings auch zu Kosten: Wenn Sie Musik geschäftlich nutzen, müssen Sie das bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anmelden und dafür zahlen. Die GEMA kommt auch ins Spiel, wenn Sie für ein Radio, einen Fernseher oder internetfähigen PC bereits GEZ-Gebühren zahlen. Denn mit der GEMA-Gebühr werden Urheberrechte der Musikschaffenden abgegolten.


Es besteht für jedes Unternehmen, das in irgendeiner Form Musik öffentlich darbietet, und sei es nur die Warteschleifenmusik in der Telefonanlage oder beispielsweise auf Messeständen, eine GEMA-Gebührenpflicht.
Aus diesem Grund hat der Europaverband der Selbständigen - Deutschland e.V. (ESD) einen Gesamtvertrag  mit der GEMA vereinbart. Dieser Vertrag bringt den Mitgliedern des ESD 20 % Nachlass auf alle Vergütungssätze. Die GEMA stellt Ihnen auf Ihrer Homepage einen Gebührenrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie Ihren Tarif bestimmen und die dazugehörige Abgabenhöhe berechnen können.


Informieren Sie uns einfach, wenn Sie die Vorteile dieses Gesamtvertrags in Anspruch nehmen möchten und wir leiten diese Anfrage an die zuständige Abteilung der GEMA weiter.


Sie können die ESD-Mitgliederbetreuung entweder per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) oder telefonisch in der Geschäftsstelle unter der Rufnummer 06821/306240 erreichen. Ihre Fragen zu diesem Thema beantwortet Herr Langguth.
 

Gebührenrechner

GEMA Gebührenrechner


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